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förderperiode 2014-2020

leader 2014-2020

Die Umsetzung von LEADER 2014-2020 in Nordrhein-Westfalen erfolgte über das NRW-Programm Ländlicher Raum 2014-2020. Es hatte die Verbesserung der Umwelt, der Wettbewerbskraft und der Lebensqualität im Ländlichen Raum als Ziel.

Die Umsetzung von bewilligten Projekten ist bis Ende 2023 möglich.

Die Bewertung der Projektskizzen erfolgt nach einheitlichen Kriterien innerhalb der LAG über den Facharbeitskreis, der aus ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern zusammengesetzt ist. Der Vorstand der Lokalen Aktionsgruppe beschloss dann die Projektskizzen. Danach erfolgte die Antragstellung durch den Projektträger. Genehmigt wurden Projektanträge letztendlich von der Bezirksregierung in Detmold. Bei all diesen Schritten stand das Regionalmanagement den Aktiven beratend zur Seite.

Grundlage für alle Projekte war die LEADER-Richtline.

LEADER Richtlinie - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien nach LEADER

EFRE Anlage für Personalausgaben - Pauschalen für Personalausgaben im Geltungsbereich der EFRE-Rahmenrichtlinie

Merkblatt Publizität - Informations- und Publizitätsmerkblatt

der rote faden - unsere RES "Stadt-land-dorf"

Die Menschen im Kreis Höxter können mit einem Fördersatz in Höhe von bis zu 65% und dem jeweiligen Eigenanteil innovative und nachhaltige Projekte entwickeln, die zur Stärkung der Region, ihrer Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger beitragen. Grundlage dafür ist das Regionale Entwicklungskonzept (RES) "Stadt-Land-Dorf" Kulturland Kreis Höxter.

RES Titelbild

Die Regionale Entwicklungsstrategie (kurz: RES) wurde für die Bewerbung als LEADER-Region durch die Bevölkerung erarbeitet. Im Laufe des LEADER-Prozesses können Anpassungen vorgenommen werden.
Sie kann hier heruntergeladen werden:

Regionale Entwicklungsstrategie "Stadt-Land-Dorf"

 
Silhouette
Logo Kultirland Kreis Höxter

Anschrift

Lokale Aktionsgruppe (LAG)
Kulturland Kreis Höxter e. V.
Abdinghofweg 1
34439 Willebadessen

Kontakt

Telefon: 0 52 71 / 97 43-45

E-Mail: nfldr-n-hx
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