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Regionalbudget

Was ist das Regionalbudget?

Mit dem Regionalbudget steht der Region ein zusätzliches Förderinstrument zur Verfügung, welches für die Umsetzung von Kleinprojekten bis 20.000 € gedacht ist. Für interessierte Vereine, Institutionen, Kommunen oder auch privat Personen bietet das Regionalbudget ein verhältnismäßig einfachere Fördermöglichkeit im Vergleich zur klassischen LEADER-Förderung. Der Haken: ein kurzer Umsetzungshorizont. 

Daher ist das Regionalbudget besonders geeignet für kleinere Infrastrukturmaßnahmen wie z.B. Ausstattungen für Spiel- oder Mehrgenerationenplätze, Ausstattungen und Einrichtungsgegenstände für z.B. Museen oder Dorfgemeinschaftshäusern, Gestaltung von Plätzen, Anpflanzen eines Permakultur-Gartens etc., aber auch für Printmedien oder Veranstaltungen kann das Förderprogramm genutzt werde. Wichtig ist, dass die Projekte des Regionalbudgets im Allgemeinen für die Öffentlichkeit zugänglich sind; (privat-)wirtschaftlich ausgerichtete Projekte können leider nicht gefördert werden.

Das Regionalbudget macht also viele Ideen möglich. Sie sollten jedoch den Inhalten und Zielen unserer Regionalen Entwicklungsstrategie entsprechen. Dies prüfen wir mit einer Bewertungsmatrix. Daher empfehlen wird: Projektideen dem Regionalmanagement vorstellen und sich mit den Unterlagen vertraut machen. 

Die maximalen Gesamtkosten pro Einzelprojekt betragen 20.000 €, gefördert werden 80 % der Kosten nach dem Erstattungsprinzip. Dafür genügt es das Antragsformular auszufüllen sowie eine Kostenkalkulation mit Angeboten zu erstellen. Für die Angebote können zum Teil auch Recherchen aus dem Internet genutzt werden.

Eingereicht werden können die Anträge bis zum 21.04.2024 beim LEADER-Regionalmanagement. Anschließend werden alle Projekte anhand der Bewertungsmatrix durch das Regionalmanagement bewertet und mit einem Punkte-Ranking versehen. Auf dieser Basis wählt unser Projektauswahlgremium vermutlich im Zeitraum Mai/Juni 2024 die zu fördernden Projekte aus. Mit der Projektdurchführung kann dann voraussichtlich im Zeitraum Juni/Juli 2024 begonnen werden. Die Umsetzung und Abrechnung muss bis zum 17. November 2024 erfolgen.

Das Förderinstrument Regionalbudget wird in NRW exklusiv für die LEADER-Regionen angeboten und über die jeweiligen Regionalmanagements abgewickelt. Finanziert wird es aus dem „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe für Agrar- und Küstenschutz“ (GAK-Sonderplan) mit Unterstützung des Kreises Höxters. Der Aufruf für das Förderprogramm erfolgt in der Regel im ersten Quartal des Jahres, so auch 2024. Die Mittel für Kleinprojekte sind begrenzt. Je nach Anzahl der eingehenden Projektanträge kann es daher sein, dass nicht alle Anträge Berücksichtigung finden können. Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung entsprechender Fördermittel; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht demnach nicht.

Im Downloadbereich finden Sie alle wichtigen Unterlagen, welche Sie für einen Regionalbudget-Antrag benötigen.

Wenn Sie Fragen oder eine Projektidee haben, wenden Sie sich gerne jederzeit an das LEADER Regionalmanagement.

FRISTEN UND TERMINE

Die Frist für die Einreichung des Antrags für das Regionalbudget ist dieses Jahr der 21.04.2024. Eine Annahme von Projektanträgen ist nach diesem Datum ausgeschlossen.

Eine Antragsberatung wird ab dem 01.03.2024 durchgeführt. Wir empfehlen dringend, frühzeitig mit der Antragsbearbeitung zu beginnen und vor allem die erforderlichen Angebote einzuholen. Sollten am Stichtag zum 21.04.2024 noch Unterlagen fehlen oder der Antrag nicht vollständig sein, können wir Ihr Projekt leider nicht berücksichtigen.
Wir empfehlen daher die frühzeitige Kontaktaufnahme zum Regionalmanagement.  

Der finale Antrag muss postalisch beim Regionalmanagement bis zur Abgabefrist eingegangen sein. Zusätzlich und für vorherige Abstimmungen sollte eine digitale Einreichung erfolgen.


Anschrift
Lokale Aktionsgruppe (LAG) Kulturland Kreis Höxter e. V.
Abdinghofweg 1 34439 Willebadessen

E-Mail: info@leader-in-hx.eu

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht!

 

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

  • Anträge können bis spätestens zum 21. April 2024 eingereicht werden. Benutzen Sie dazu bitte das offizielle Antragsformular im Downloadbereich. Später eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden!
  • Kleinprojekte dürfen ein Projektvolumen von 20.000 € (brutto) nicht überschreiten. Der Fördersatz beträgt 80%. Es besteht eine Bagatellgrenze von 2.000 € Gesamtkosten, um förderfähig zu sein. 
  • Die 20% Eigenanteil müssen beim Projektträger in Barmitteln vorliegen. Es dürfen keine Drittmittel (zweckgebundene Spenden etc.) verwendet werden.
  • Der Umsetzungszeitraum ist mit ein paar Monaten vergleichsweise kurz, deswegen werden bevorzugt investive und schnell umsetzbare Projekte gefördert.
  • Für den Antrag benötigen Sie bereits konkrete Angebote für Ihre geplanten Maßnahmen und Anschaffungen (nähere Erklärung im Infoblatt).
  • Kleinprojekte müssen innerhalb des bewilligten Kalenderjahres bis spätestens zum 17.11. umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden. 
  • Das Regionalbudget funktioniert nach dem Erstattungsprinzip, die Projektträger gehen also in Vorleistung und bekommen das Geld dann abhängig von der Förderung erstattet.
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Anschrift

Lokale Aktionsgruppe (LAG)
Kulturland Kreis Höxter e. V.
Abdinghofweg 1
34439 Willebadessen

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E-Mail: nfldr-n-hx
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