Mit dem Regionalbudget steht der Region ein zusätzliches Förderinstrument zur Verfügung, welches für die Umsetzung von Kleinprojekten bis 20.000 € gedacht ist. Für interessierte Vereine, Institutionen, Kommunen oder auch privat Personen bietet das Regionalbudget ein verhältnismäßig einfachere Fördermöglichkeit im Vergleich zur klassischen LEADER-Förderung. Der Haken: ein kurzer Umsetzungshorizont.
Daher ist das Regionalbudget besonders geeignet für Ausstattungen und Einrichtungsgegenstände für z.B. Museen oder Dorfgemeinschaftshäusern, Gestaltung von Plätzen, Anpflanzen eines Permakultur-Gartens etc., für diverse Materialien, die gemeinschaftlich genutzt werden, für kleinere Infrastrukturmaßnahmen wie z.B. Ausstattungen für Spiel- oder Mehrgenerationenplätze, aber auch für Printmedien oder Veranstaltungen und Workshops kann das Förderprogramm genutzt werde. Wichtig ist, dass die Projekte des Regionalbudgets im Allgemeinen für die Öffentlichkeit zugänglich sind; (privat-) wirtschaftlich ausgerichtete Projekte sowie Projekte, die lediglich der Sanierung oder Instandhaltung dienen, können leider nicht gefördert werden.
Das Regionalbudget macht also viele Ideen möglich. Sie sollten jedoch den Inhalten und Zielen unserer Regionalen Entwicklungsstrategie entsprechen. Dies prüfen wir mit einer Bewertungsmatrix. Daher empfehlen wird: Projektideen dem Regionalmanagement vorstellen und sich mit den Unterlagen vertraut machen.
Die maximalen Gesamtkosten pro Einzelprojekt betragen 20.000 €, gefördert werden 80 % der Kosten nach dem Erstattungsprinzip. Dafür genügt es das Antragsformular auszufüllen sowie eine Kostenkalkulation mit Angeboten zu erstellen. Für die Angebote können zum Teil auch Recherchen aus dem Internet genutzt werden.
Eingereicht werden können die Anträge bis zum 25.08.2024 beim LEADER-Regionalmanagement. Anschließend werden alle Projekte anhand der Bewertungsmatrix durch das Regionalmanagement bewertet und mit einem Punkte-Ranking versehen. Auf dieser Basis wählt unser Projektauswahlgremium vermutlich im September 2024 die zu fördernden Projekte aus. Mit der Projektdurchführung kann dann voraussichtlich im Laufe des Oktobers 2024 begonnen werden. Die Umsetzung und Abrechnung muss bis zum 15. Januar 2025 erfolgen.
Das Förderinstrument Regionalbudget wird in NRW exklusiv für die LEADER-Regionen angeboten und über die jeweiligen Regionalmanagements abgewickelt. Finanziert wird es aus dem „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe für Agrar- und Küstenschutz“ (GAK-Sonderplan) mit Unterstützung des Kreises Höxters. Der Aufruf für das Förderprogramm erfolgt in der Regel im ersten Quartal des Jahres, so auch 2024. Ein weiterer Aufruf im Laufe des Jahres ist bei vorhandenen Restmitteln möglich. Die Mittel für Kleinprojekte sind begrenzt. Je nach Anzahl der eingehenden Projektanträge kann es daher sein, dass nicht alle Anträge Berücksichtigung finden können. Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung entsprechender Fördermittel; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht demnach nicht.
Im Downloadbereich finden Sie alle wichtigen Unterlagen, welche Sie für einen Regionalbudget-Antrag benötigen.
Wenn Sie Fragen oder eine Projektidee haben, wenden Sie sich gerne jederzeit an das LEADER Regionalmanagement.
Die Frist für die Einreichung eines Antrags für das Regionalbudget ist der 25.08.2024. Eine Annahme von Projektanträgen ist nach diesem Datum ausgeschlossen.
Eine Antragsberatung wird ab dem 24.06.2024 durchgeführt. Wir empfehlen dringend, frühzeitig mit der Antragsbearbeitung zu beginnen und vor allem die erforderlichen Angebote einzuholen. Sollten am Stichtag zum 25.08.2024 noch Unterlagen fehlerhaft oder der Antrag nicht vollständig sein, können wir Ihr Projekt leider nicht berücksichtigen.
Wir empfehlen daher die frühzeitige Kontaktaufnahme zum Regionalmanagement.
Am 02.07.2024 sowie am 10.07.2024 finden um je 17.30 Uhr allgemeine Infoveranstaltungen (digital) zum Regionalbudget statt. Um eine vorherige Anmeldung unter info@leader-in-hx.eu wird gebeten.
Der finale Antrag muss postalisch beim Regionalmanagement bis zur Abgabefrist eingegangen sein. Zusätzlich und für vorherige Abstimmungen sollte eine digitale Einreichung erfolgen.
Anschrift
Lokale Aktionsgruppe (LAG) Kulturland Kreis Höxter e. V.
Abdinghofweg 1 34439 Willebadessen
E-Mail: info@leader-in-hx.eu
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht!
2024 (in Umsetzung)
2023
Lokale Aktionsgruppe (LAG)
Kulturland Kreis Höxter e. V.
Abdinghofweg 1
34439 Willebadessen
Telefon: 0 52 71 / 97 43-45
E-Mail: nfldr-n-hx
Kontaktformular
Montag – Mittwoch
9:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag
9:00 – 13:00 Uhr