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Regionalbudget

Was ist das Regionalbudget?

Mit dem Regionalbudget steht der Region ein zusätzliches Förderinstrument zur Verfügung, welches für die Umsetzung von Kleinprojekten bis 20.000 € gedacht ist.

Aus dem „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe für Agrar- und Küstenschutz“ (GAK-Sonderplan) stehen dem Kulturland Kreis Höxter aller Voraussicht nach 2023 erstmalig Gelder für das Regionalbudget zur Verfügung. Dieses Förderinstrument wird exklusiv in LEADER-Regionen in NRW angeboten und über die jeweiligen Regionalmanagements abgewickelt.

Für die Projektträger bietet das „Regionalbudget“ eine zeitlich enger gefasste, aber verhältnismäßig einfachere Fördermöglichkeit im Vergleich zur klassischen LEADER-Förderung.

Die Mittel für Kleinprojekte sind begrenzt. Je nach Anzahl der eingehenden Projektanträge kann es daher sein, dass nicht alle Anträge Berücksichtigung finden können. Daher werden alle Projekte anhand einer Projektauswahlmatrix durch das Regionalmanagement bewertet und mit einem Punkte-Ranking versehen. Bei Punktegleichstand kann dann auch ein Losverfahren zum Zuge kommen.

Es können nur Projektideen eingereicht werden, mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde. Nach der Auswahl zur Förderung muss zwingend noch der Bewilligungsbescheid abgewartet werden, bevor mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden kann! Es gilt zudem das Jährlichkeitsprinzip: Die Projekte müssen im Jahr der Bewilligung umgesetzt und abgerechnet werden. Projektträger können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein sowie natürliche Personen und Personengesellschaften. Die Förderung erfolgt nach dem Rückerstattungsprinzip.

Im Downloadbereich finden Sie alle wichtigen Unterlagen, welche Sie für einen Regionalbudget-Antrag benötigen.

Wenn Sie Fragen oder eine Projektidee haben, wenden Sie sich gerne jederzeit an das LEADER Regionalmanagement.

Regionalbudget

FRISTEN UND TERMINE

Die Frist für die Einreichung des Antrags für das Regionalbudget ist dieses Jahr der 31.03.2023. Eine Annahme von Projektanträgen ist nach diesem Datum ausgeschlossen.

Eine Antragsberatung wird erst ab dem 20.02.2023 durchgeführt. Wir empfehlen dringend, bereits vorher den Antrag mit der Ausfüllhilfe eigenständig vorzubereiten und vor allem die erforderlichen Angebote einzuholen. Sollten am Stichtag zum 31.03.2023 noch Unterlagen fehlen oder der Antrag nicht vollständig sein, können wir Ihr Projekt leider nicht berücksichtigen.

Den Projektantrag können Sie entweder per E-Mail an info@leader-in-hx.eu schicken oder postalisch an
Lokale Aktionsgruppe (LAG)
Kulturland Kreis Höxter e. V.
Abdinghofweg 1,
34439 Willebadessen

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht!

 

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

  • Anträge können bis spätestens zum 31. März 2023 eingereicht werden. Benutzen Sie dazu bitte das offizielle Antragsformular im Downloadbereich. Später eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden!
  • Kleinprojekte dürfen ein Projektvolumen von 20.000 € (brutto) nicht überschreiten. Der Fördersatz beträgt 80%. Es besteht eine Bagatellgrenze von 2.000 €, dies muss das Projekt mindestens kosten um förderfähig zu sein.
  • Die 20% Eigenanteil müssen beim Projektträger in Barmitteln vorliegen. Es dürfen keine Drittmittel (zweckgebundene Spenden etc.) verwendet werden.
  • Der Umsetzungszeitraum ist mit ein paar Monaten vergleichsweise kurz, deswegen werden bevorzugt investive und schnell umsetzbare Projekte gefördert.
  • Für den Antrag benötigen Sie bereits konkrete Angebote für Ihre geplanten Maßnahmen und Anschaffungen (nähere Erklärung dazu im Antragsformular).
  • Kleinprojekte müssen innerhalb des bewilligten Kalenderjahres bis spätestens zum 15.11. umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden. 
  • Das Regionalbudget funktioniert nach dem Erstattungsprinzip, die Projektträger gehen also in Vorleistung und bekommen das Geld dann abhängig von der Förderung erstattet.
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Anschrift

Lokale Aktionsgruppe (LAG)
Kulturland Kreis Höxter e. V.
Abdinghofweg 1
34439 Willebadessen

Kontakt

Telefon: 0 52 71 / 97 43-44
oder:       0 52 71 / 97 43-45
Telefax: 0 52 71 / 97 43-344

E-Mail: nfldr-n-hx
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