Ist Ihr Projekt in der letzten Vorstandssitzung positiv beschlossen worden? Dann erhalten Sie von unseren Regionalmanagerinnen das aktuelle Antragsformular als Worddokument, das Sie aber auch hier direkt herunterladen können. Den kompletten Antrag müssen Sie innerhalb von 6 Monaten beim Regionalmanagement vorlegen. Aber keine Sorge! Zu allen Fragen rund um die Antragsstellung stehen Ihnen unsere Regionalmanagerinnen gerne beratend zur Seite. Halten Sie bitte so oft wie möglich Rücksprache.
Sollte Ihr Projekt schon vor einigen Monaten beschlossen worden sein, laden Sie sich bitte vor dem Ausfüllen immer das aktuelle Antragformular hier herunter! Es kommt leider häufiger zu kleineren Veränderungen seitens des Landes, und Sie sind angehalten, das aktuelle Formular zu verwenden (zu erkennen am Datum in der Fußzeile des Antragsformulars).
Bitte senden Sie uns Ihren vollständigen ausgefüllten Antrag zur Vorprüfung digital zu. Erst danach nehmen wir das Original entgegen.
Als Antragssteller müssen Sie eine plausible und detaillierte Ausgabenaufstellung vorlegen. Diese kann folgendermaßen durchgeführt werden:
Förderfähigkeit von Architektenleistung: Bei Baumaßnahmen gelten Planung (Leistungsphase 1-4 (5) HOAI), Baugrunduntersuchung, Grunderwerb und Herrichten des Grundstücks nicht als Maßnahmebeginn, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. In der Regel werden durch Planungsarbeiten erst die Grundlagen für den Förderantrag erarbeitet. Es ist zu empfehlen, vorab drei Vergleichsangebote für die Architektenleistung einzuholen. Die HOAI-Leistungsphase 9 ist nicht förderfähig!
Bei Bauprojekten werden beispielsweise folgende Antragsunterlagen benötigt:
Lokale Aktionsgruppe (LAG)
Kulturland Kreis Höxter e. V.
Abdinghofweg 1
34439 Willebadessen
Telefon: 0 52 71 / 97 43-44
oder: 0 52 71 / 97 43-45
Telefax: 0 52 71 / 97 43-344
E-Mail: nfldr-n-hx
Kontaktformular
Montag & Freitag
9:00 – 13:00 Uhr
Dienstag – Donnerstag
9:00 – 15:30 Uhr
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete unter Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen.